Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Kontinuität und Rückwirkungsverbot lassen sich auf ein und dasselbe Schutzgut zurückführen
Gerichtshof mit deutscher und EU-Fahne davor*

Rechtssicherheit als Freiheitsschutz

Struktur des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes

Rechtssicherheit ist weder eine bloße Vorbedingung des Freiheitsschutzes noch lediglich eine Folge des Rechtsstaates oder der Grundrechte. Vielmehr ist sie als Inhalt des Freiheitsschutzes zu bewerten.

Es handelt sich um einen Beitrag zur Verfassungsinterpretation. Die Prinzipientheorie verdeutlicht, dass der herkömmliche rechtswissenschaftliche Normbegriff sich als zu eng herausstellt. Es gibt nicht Werte (Prinzipien), die von Normen zu unterscheiden sind. Werte (Prinzipien) sind Normen.

Was folgt aus einer solchen Betrachtung? Nun, mit ihr lässt sich zeigen, dass Vertrauensschutz, Rechtssicherheit und Kontinuität – wie auch das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – Wirkungen ein und desselben Grundes sind.

Zur Prinzipientheorie siehe schon: